R 36. VStR 1995

Fassung vom: 17.01.1995
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 17.01.1995

R 36. VStR 1995 Betriebsgrundstücke

R 36. Betriebsgrundstücke

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

(1) Grundstück als Betriebsgrundstück 1 Abweichend von der ertragsteuerlichen Regelung (vgl. R 13 Abs. 7 bis 14 EStR) gilt ein Grundstück in vollem Umfang als Betriebsgrundstück, wenn es zu mehr als der Hälfte seines Werts dem Gewerbebetrieb dient. 2 Andernfalls gehört das ganze Grundstück zum Grundvermögen. (2) Grundstücke des Ehegatten als Betriebsgrundstück 1 Grundstücke des Ehegatten des Betriebsinhabers, die dem Gewerbebetrieb zu mehr als der Hälfte ihres Werts dienen, sind Betriebsgrundstücke. 2 § 26 BewG ist insoweit anwendbar. 3 Dies gilt auch für den Grundbesitz des Ehegatten des Gesellschafters einer Personengesellschaft. (3) Grundstück im Besitz mehrerer Personen