R 38. VStR 1995

Fassung vom: 17.01.1995
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 17.01.1995

R 38. VStR 1995 Nicht zum Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter

R 38. Nicht zum Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

(1) Durch VStG von Vermögensteuer befreite Wirtschaftsgüter 1 Nach dem Vermögensteuergesetz sind die Wirtschaftsgüter befreit, die nach § 2 Abs. 3 VStG außer Ansatz bleiben. 2 Soweit Betriebsvermögen in unterschiedlichem Ausmaß zur Gewerbesteuer und zu anderen einheitswertabhängigen Steuern heranzuziehen ist, ist § 19 Abs. 2 Satz 2 BewG zu beachten. (2) Durch andere Gesetze von Vermögensteuer befreite Wirtschaftsgüter Nach anderen Gesetzen als dem Vermögensteuergesetz sind von der Vermögensteuer insbesondere die folgenden Wirtschaftsgüter befreit: 1.