(1) Durch VStG von Vermögensteuer befreite Wirtschaftsgüter 1 Nach dem Vermögensteuergesetz sind die Wirtschaftsgüter befreit, die nach § 2 Abs. 3 VStG außer Ansatz bleiben. 2 Soweit Betriebsvermögen in unterschiedlichem Ausmaß zur Gewerbesteuer und zu anderen einheitswertabhängigen Steuern heranzuziehen ist, ist § 19 Abs. 2 Satz 2 BewG zu beachten. (2) Durch andere Gesetze von Vermögensteuer befreite Wirtschaftsgüter Nach anderen Gesetzen als dem Vermögensteuergesetz sind von der Vermögensteuer insbesondere die folgenden Wirtschaftsgüter befreit: 1.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|