R 38.5 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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R 38.5 LStH2023 Lohnsteuerabzug durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

1Die Übertragung der Arbeitgeberpflichten nach § 38 Abs. 3 a Satz 2 ff. EStG auf einen Dritten kann vom Finanzamt auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. 2Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Dritte für den gesamten Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuerabzugsverpflichtung übernimmt.