R 51. VStR 1995
Stand: 17.01.1995
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A. Vermögensbewertung
III. Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
Zu § 109 BewG

R 51. VStR 1995 Bodenschätze

R 51. Bodenschätze

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

Bei nichtbilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen sind Bodenschätze mit dem Wert anzusetzen, mit dem sie im Anlageverzeichnis gesondert ausgewiesen sind.