R 53. VStR 1995
Stand: 17.01.1995
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A. Vermögensbewertung
III. Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
Zu § 109 BewG

R 53. VStR 1995 Vorratsvermögen

R 53. Vorratsvermögen

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

1Bei nichtbilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen ist das Vorratsvermögen mit dem Teilwert zu bewerten. 2 Dieser deckt sich in der Regel mit den Wiederbeschaffungskosten oder Wiederherstellungskosten für Wirtschaftsgüter gleicher Art und Güte am Bewertungsstichtag. 3 Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Wiederbeschaffungskosten regelmäßig aus den Tagespreisen vom Stichtag abzuleiten. 4 Der Teilwert für Erzeugnisbestände ist entsprechend R 33 EStR zu ermitteln.