R 5.7 (3) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 5 EStG
R 5.7 Rückstellungen

R 5.7 (3) EStHB2022 Verpflichtung gegenüber einem anderen

R 5.7 (3) Verpflichtung gegenüber einem anderen

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

(3) 1Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt - als Abgrenzung zur >Aufwandsrückstellung - eine Verpflichtung gegenüber einem anderen voraus. 2Die Verpflichtung muss den Verpflichteten wirtschaftlich wesentlich belasten. 3Die Frage, ob eine Verpflichtung den Stpfl. wesentlich belastet, ist nicht nach dem Aufwand für das einzelne Vertragsverhältnis, sondern nach der Bedeutung der Verpflichtung für das Unternehmen zu beurteilen.