R 98. VStR 1995
Stand: 17.01.1995
zuletzt geändert durch:
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B. Vermögensteuer
Zu § 3 VStG

R 98. VStR 1995 Politische Parteien

R 98. Politische Parteien

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

1Wird von einer nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 VStG von der Vermögensteuer befreiten politischen Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (BGBl. I S. 149) ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten, ist die Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen. 2 Die Herstellung und der Vertrieb von Mitteilungsblättern und Broschüren kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.