R 98. Politische Parteien
VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )
1Wird von einer nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 VStG von der Vermögensteuer befreiten politischen Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (BGBl. I S. 149) ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten, ist die Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen. 2 Die Herstellung und der Vertrieb von Mitteilungsblättern und Broschüren kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.
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