FG Niedersachsen vom 03.12.1998
XI 183/96
Fundstellen:
EFG 1999, 335

Rabattgewährung an fremde Dritte als Arbeitslohn

FG Niedersachsen, vom 03.12.1998 - Aktenzeichen XI 183/96

DRsp Nr. 2001/3103

Rabattgewährung an fremde Dritte als Arbeitslohn

Von steuerpflichtigem Arbeitslohn kann nicht ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber an von den Arbeitnehmern benannte Dritte Rabatte gewährt, die auf seiten der Arbeitnehmer nicht zu einer objektiven Bereicherung führen.

Für die Praxis: