1. Der Antrag wird abgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Antragstellerin macht in ihrer Umsatzsteuer(USt)-Voranmeldung für April 2010 Vorsteuern in Höhe von 2.850 EUR geltend. Sie legte eine Rechnung der (Firma B) vor. Die Firma B hatte der Antragstellerin am 29. Januar 2010 eine Rechnung mit der Nr. xxx ausgestellt und im Wesentlichen ausgeführt:
„hiermit stellen wir Ihnen das lt. Kaufvertrag erworbene Blockheizkraftwerk wie folgt in Rechnung:
Blockheizkraftwerk bestehend aus: Nennleistung in kWh: 20 kWh
Blockheizkraftwerk mit vorstehend genannter Nennleistung …
Im Gesamtpreis enthalten: Vormontage, Umrüstung …
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