OLG Naumburg - Beschluss vom 16.01.2023
12 U 36/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 02.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 216/21

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2023 - Aktenzeichen 12 U 36/22

DRsp Nr. 2023/6679

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

Keine Haftung der Fahrzeugherstellerin gemäß § 826 BGB wegen des Inverkehrbringens eines Wohnmobils Fiat Ducato Sunlight I 68.

Die Implementierung eines sog. "Thermofensters" in der Motorsteuerungssoftware eines Pkw vermag für sich genommen einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht zu begründen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Februar 2022 verkündete Einzelrichterurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

A.

Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 3) als Herstellerin wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in ihrem Wohnmobil auf Schadensersatz in Anspruch und zwar erstinstanzlich in Höhe von 64.528,30 € (Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung).