OLG Dresden - Urteil vom 31.01.2023
4 U 1263/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Görlitz, vom 27.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 378/21

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor vom Typ EA 288Anforderungen an die Darlegung eines vorsätzlich sittenwidrigen Verhaltens der Organe des Motorenherstellers

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2023 - Aktenzeichen 4 U 1263/22

DRsp Nr. 2023/3676

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor vom Typ EA 288 Anforderungen an die Darlegung eines vorsätzlich sittenwidrigen Verhaltens der Organe des Motorenherstellers

1. Der Verweis auf andere Fahrzeugtypen, Messwerte und Expertenmeinungen reicht für das Vorliegen greifbarer Anhaltspunkte für eine unzulässige Abschalteinrichtung nicht aus, wenn der Hersteller Untersuchungen des Kraftfahrbundesamtes vorlegen kann, die bezogen auf den konkreten Motor gegen das Vorliegen einer Abschalteinrichtung streiten. 2. Die Annahme objektiver Sittenwidrigkeit setzt voraus, dass die handelnden Personen bereits bei der Entwicklung und Verwendung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein der Unzulässigkeit handelten und einen Verstoß billigend in Kauf nahmen.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Görlitz vom 27.05.2022 - 1 O 378/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil und das oben genannte landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss: