LG Augsburg, vom 13.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 021 O 4817/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit 3.0l V-TDI-MotorBeginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen
OLG München, Beschluss vom 26.05.2023 - Aktenzeichen 27 U 373/23 e
DRsp Nr. 2023/12851
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit 3.0l V-TDI-MotorBeginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Angesichts der breiten Presseberichterstattung ab September 2015 über den Dieselskandal im Allgemeinen und ab 2018 über die Betroffenheit der V6- und V8-Motoren der Firma Audi ist spätestens mit Ablauf des Jahres 2018 von grober Fahrlässigkeit des Erwerbers eines solchen Fahrzeugs hinsichtlich der Betroffenheit seines Fahrzeugs und damit mit Ablauf des Jahres 2021 von der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller auszugehen.
Tenor
1.
Der Antrag des Klägers, das Verfahren gemäß § 148ZPO (analog) bis zur Entscheidung des Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof im Verfahren C-100/21 auszusetzen, wird zurückgewiesen.
2. 3. 4.
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