Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 14.03.2022, Az.
Es ist beabsichtigt, den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 5.925,00 € festzusetzen.
3.Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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