OLG Köln - Urteil vom 21.09.2021
3 U 38/21
Normen:
BGB § 31; BGB § 826; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 28.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 392/19

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Manipulation der Motorsteuerungssoftware im Sinne einer sog. AufheizstrategieUmfang des Schadensersatzes

OLG Köln, Urteil vom 21.09.2021 - Aktenzeichen 3 U 38/21

DRsp Nr. 2023/8325

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Manipulation der Motorsteuerungssoftware im Sinne einer sog. Aufheizstrategie Umfang des Schadensersatzes

1. Es stellt ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten im Sinne von § 826 BGB dar, wenn der Hersteller von Kraftfahrzeugen oder Motoren auf der Grundlage einer für seinen Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch im Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KB systematisch, langjährig und in hohen Stückzahlen Fahrzeuge in den Verkehr bringt, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. 2. Dies ist bei Verwendung einer sog. „Aufheizstrategie“ auch dann der Fall, wenn die Motorsteuerungssoftware so programmiert ist, dass sie zwar nicht den NEFZ-Prüfzyklus erkennt, aber so eng bedatet ist, dass die Abgasreinigung nahezu ausschließlich bei den auf dem Prüfstand definierten Bedingungen wirkt und schon kleine Abweichungen in Fahrprofil und Umgebungsbedingungen zur Abschaltung führen und dann die Grenzwerte nicht sicher eingehalten werden.