Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 28.12.2022, Aktenzeichen
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Augsburg und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 30.000,00 € festgesetzt.
Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche im Rahmen des sogenannten "Diesel -Abgasskandals" geltend.
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