OLG Köln - Urteil vom 02.07.2021
16 U 95/20
Normen:
BGB § 31; BGB § 826;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 03.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 61/19

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw des VW-Konzerns mit dem Motortyp EA 189Anforderungen an den Klagevortrag hinsichtlich der Kenntnis der Konzernverantwortlichen über die Manipulation der Motorsteuerungssoftware

OLG Köln, Urteil vom 02.07.2021 - Aktenzeichen 16 U 95/20

DRsp Nr. 2023/16826

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw des VW-Konzerns mit dem Motortyp EA 189 Anforderungen an den Klagevortrag hinsichtlich der Kenntnis der Konzernverantwortlichen über die Manipulation der Motorsteuerungssoftware

1. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer Motorsteuerungssoftware, die bei Erkennung der Prüfstand-Situation im Typengenehmigungsverfahren dafür sorgt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxidwerte eingehalten werden, während die Wirkung des Emissionskontrollsystems im realen Fahrbetrieb im unzulässigen Umfang verringert wird, stellt sich objektiv als vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung eines Fahrzeugkäufers im Sinne von § 826 BGB dar. 2. Darüber hinaus hat der Erwerber eines Fahrzeugs darzulegen, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter des Herstellers im Sinne von § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand dieser Anspruchsgrundlage verwirklicht hat. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der streitgegenständliche Motor nicht von der Volkswagen AG, sondern von einer Konzerntochter entwickelt wurde und dass eine generelle Zurechnung von Wissen und Kenntnissen im Konzern im Deliktsrecht fremd ist.