OLG Celle - Urteil vom 20.07.2023
24 U 347/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1 S. 2; BGB § 852 S. 1;
Fundstellen:
WKRS 2023, 33071
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 26.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 75/22

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

OLG Celle, Urteil vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 24 U 347/22

DRsp Nr. 2023/12001

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des Erwerbs eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw beginnt spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber, etwa aufgrund von Pressemitteilungen und der in der Öffentlichkeit bekannt gemachten Möglichkeit der Online-Ermittlung der individuellen Schadensbetroffenheit, entsprechenden Veröffentlichungen sämtliche für eine erfolgversprechende Klageerhebung erforderlichen Informationen entnehmen konnte. 2. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB lässt zwar nicht auf das Unterlassen wenigstens gelegentlichen Medienkonsums stützen. Jedoch ist die Kenntniserlangung angesichts einer die Medien über Monate hinweg herrschenden Berichterstattung so naheliegend, dass nur unter besonderen Umständen nachvollziehbar wäre, dass jemand von diesem Ereignis nichts mitbekommen haben will.