Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 25.05.2023, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 17.11.2023.
Die Parteien streiten um Ansprüche im Zusammenhang mit der sogenannten Dieselthematik.
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