BGH - Urteil vom 18.11.2021
RiZ 5/20
Normen:
PAO § 7 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
GRUR 2022, 753

Rechtmäßige Heranziehung eines Patentrichters zur Ausbildung von Patentanwaltsbewerber/innen

BGH, Urteil vom 18.11.2021 - Aktenzeichen RiZ 5/20

DRsp Nr. 2022/633

Rechtmäßige Heranziehung eines Patentrichters zur Ausbildung von Patentanwaltsbewerber/innen

1. Gemäß § 42 DRiG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BRiNV kann ein Richter verpflichtet sein, an der Ausbildung des juristischen Nachwuchses, etwa eines Stationsreferendars, mitzuwirken.2. Zur Ausbildung des juristischen Nachwuchses zählen auch Patentanwaltsbewerber/innen.

Tenor

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.

Normenkette:

PAO § 7 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Antragstellerin, seit dem 1. Februar 2015 Vorsitzende des 26. Markenbeschwerdesenats des Bundespatentgerichts, wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Ausbildung von Patentanwaltsbewerber/innen für den Ausbildungszyklus April bis Mai 2020.

1. 2. 3.