Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2018 -
Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sachen werden an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Das Land Schleswig-Holstein hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Verfassungsbeschwerdeverfahren jeweils auf 5.000 € (in Worten: fünftausend Euro) festgesetzt.
I.
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