OLG München - Endurteil vom 22.03.2023
7 U 453/22
Normen:
GmbHG § 34;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 13.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen O 8036/20

Rechtmäßigkeit der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung

OLG München, Endurteil vom 22.03.2023 - Aktenzeichen 7 U 453/22

DRsp Nr. 2023/4938

Rechtmäßigkeit der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung

Die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters durch Beschluss der Gesellschafterversammlung ist gemäß § 35 GmbHG nur wirksam, wenn dies in der Satzung der Gesellschaft so vorgesehen ist. Anderenfalls ist Klage auf Ausschließung des Gesellschafters zu erheben.

Tenor

1.

Die Streithelferin wird ihrer Berufung für verlustig erklärt.

2.

Auf die Berufung der Beklagten wird Ziff. 2 des Urteils des Landgerichts München I vom 13.12.2021, Az. 10 HK O 8036/20 abgeändert und die Klage insoweit in vollem Umfang abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

3.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

4.

Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte und die Streithelferin zu je 1/6. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte und die Streithelferin jeweils 1/6. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger 2/3. Von den außergerichtlichen Kosten der Streithelferin in erster Instanz trägt der Kläger 2/3. Im Übrigen tragen die Parteien und die Streithelferin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

5.

Dieses Urteil sowie das in Ziff. 1 genannte Urteil im Umfang seiner Bestätigung sind vorläufig vollstreckbar.

6.