Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 4. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beitragspflicht des Klägers zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Beklagten für den Zeitraum 1. Januar 2009 bis 14. März 2010.
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