Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ebersberg vom 09.02.2023 wird aufgehoben.
2.Es wird festgestellt, dass es für die Übertragung eines Kommanditanteils von 194,00 € an der L. & F. Objekt: K. 7 + 13 GmbH & Co. KG durch Herrn L. L., geboren am ...1961, an Herrn T. L., geboren am ...2005, nicht der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf.
3.Von der Erhebung der Gerichtskosten wird für beide Instanzen abgesehen. Die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
4.Der Verfahrenswert wird für das Verfahren in beiden Instanzen auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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