Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 20.05.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin ein Anspruch auf einen höheren tariflichen Nachtzuschlag zusteht.
Die Klägerin ist bei der Beklagten in deren Betrieb in M... als Arbeitnehmerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Erfrischungsgetränkeindustrie und des Getränkefachgroßhandels in Hamburg und Schleswig-Holstein in der Fassung vom 15.03.1994 (
Der
"§ 4: Begriffsbestimmungen für Mehr-, Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Wechselschichtarbeit
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