Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Beklagten im Hinblick auf einen Kontenabruf durch das Finanzamt A.
Die Kläger werden vom Finanzamt A steuerlich geführt. Zwischen den Klägern und dem Finanzamt besteht Streit über Säumniszuschläge. Im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen veranlasste das Finanzamt im Januar 2020 eine Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
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