FG Köln - Urteil vom 27.10.2021
2 K 1415/21
Normen:
DSGVO Art. 78;

Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Finanzamts im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen durch einen Kontenabruf

FG Köln, Urteil vom 27.10.2021 - Aktenzeichen 2 K 1415/21

DRsp Nr. 2022/1188

Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Finanzamts im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen durch einen Kontenabruf

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 78;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Beklagten im Hinblick auf einen Kontenabruf durch das Finanzamt A.

Die Kläger werden vom Finanzamt A steuerlich geführt. Zwischen den Klägern und dem Finanzamt besteht Streit über Säumniszuschläge. Im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen veranlasste das Finanzamt im Januar 2020 eine Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.