FG München - Beschluss vom 09.12.2015
7 V 2743/15
Normen:
AO § 162 Abs. 1 S. 1;

Rechtmäßigkeit einer Erhöhung nicht erklärter Betriebseinnahmen durch das Finanzamt im Schätzungswege

FG München, Beschluss vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 7 V 2743/15

DRsp Nr. 2016/6344

Rechtmäßigkeit einer Erhöhung nicht erklärter Betriebseinnahmen durch das Finanzamt im Schätzungswege

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wurde mit notarieller Urkunde vom 5. Juli 2012 errichtet und am 24. September 2012 im Handelsregister eingetragen. Der Gegenstand des Unternehmens ist der internationale Handel mit Waren aller Art, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen, insbesondere mit Haushaltsgeräten, Kleidung, Produkten zur Anwendung während der Schwangerschaft und für Säuglinge, Babynahrungsmitteln, Fleischerzeugnissen, Tierfutter und Tierimpfstoffen. Der weitere Gegenstand des Unternehmens ist der Technologietransfer im Bereich dieser Produkte. Das Stammkapital der Antragstellerin beträgt 100.000 €. Zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist X bestellt worden. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. In ihrem zum 31. Dezember 2012 erstellten Jahresabschluss hatte die Antragstellerin einen Überschuss von 1.624 € ermittelt.