FG Sachsen - Beschluss vom 15.10.2015
4 V 513/14
Normen:
AO § 147 Abs. 1 Nr. 1;

Rechtmäßigkeit einer in Folge einer Außenprüfung vorgenommenen Erhöhung der gewerblichen Einkünfte sowie der Umsätze

FG Sachsen, Beschluss vom 15.10.2015 - Aktenzeichen 4 V 513/14

DRsp Nr. 2016/17070

Rechtmäßigkeit einer in Folge einer Außenprüfung vorgenommenen Erhöhung der gewerblichen Einkünfte sowie der Umsätze

Tenor

1.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird abgelehnt.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Normenkette:

AO § 147 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.