Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2023 geändert. Die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 3.179,93 Euro festgesetzt.
I.
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