BFH - Urteil vom 28.10.2015
I R 41/14
Normen:
FGO § 99 Abs. 2; FGO § 74;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 29.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3227/13

Rechtmäßigkeit eines Zwischenurteils hinsichtlich der Erfassung ausländischer, einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegender Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Flugkapitäns aus seiner Tätigkeit für eine britische Fluggesellschaft

BFH, Urteil vom 28.10.2015 - Aktenzeichen I R 41/14

DRsp Nr. 2016/2862

Rechtmäßigkeit eines Zwischenurteils hinsichtlich der Erfassung ausländischer, einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegender Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Flugkapitäns aus seiner Tätigkeit für eine britische Fluggesellschaft

NV: In einem Klageverfahren gegen einen Steuerbescheid kann nicht durch Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 FGO über einfach-rechtliche (Vor-)Fragen der Auslegung einer Vorschrift (hier des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007/EStG 2009) zu Lasten des Klägers entschieden werden, wenn das Klageverfahren zugleich wegen Fragen der Verfassungsmäßigkeit jener Vorschrift gemäß § 74 FGO ausgesetzt wird. Die vorgreifliche Entscheidung über einfach-rechtliche Fragen ist dann nicht entscheidungserheblich.