Auf die Erinnerung der Kläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 7. Oktober 2021 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 22. November 2021 geändert.
Die aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 2020 -
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
I
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|