Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. August 2016 wird auf Kosten des Beklagten zu 3 zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 455,15 € festgesetzt.
I.
Der Rechtsbeschwerdeführer (im Folgenden auch: Beklagter zu 3) wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|