Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 4. September 2020 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kiel zurückverwiesen.
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