Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 15. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 107.000 € für die Gerichtsgebühren und 220.000 € für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 1.
I.
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