VG Stuttgart, vom 18.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 5042/16
Rechtsstreit über die Pfändbarkeit von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten eines Regierungshauptsekretärs im Beamtenverhältnis beim Wasser- und Schifffahrtsamt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Insolvenzrechtliche Behandlung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach §§ 3 bis 5 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen 4 S 2227/18
DRsp Nr. 2020/668
Rechtsstreit über die Pfändbarkeit von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten eines Regierungshauptsekretärs im Beamtenverhältnis beim Wasser- und Schifffahrtsamt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Insolvenzrechtliche Behandlung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach §§ 3 bis 5 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
Erschwerniszulagen im Sinne des § 850a Nr. 3 ZPO sind auch Sonn- und Feiertags- sowie Nachtarbeitszulagen. Zulagen für Samstagsarbeit werden von der Regelung hingegen nicht erfasst.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.05.2018 - 14 K 5042/16 - geändert und wie folgt neu gefasst:
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