FG Düsseldorf - Urteil vom 06.12.2018
14 K 1668/17 Kg
Normen:
AO § 8;

Rechtsstreit um die Kindergeldberechtigung des Klägers für seine Kinder; Fraglicher inländischer Wohnsitz der Kinder im Streitzeitraum im Sinne des § 8 AO

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2018 - Aktenzeichen 14 K 1668/17 Kg

DRsp Nr. 2020/11974

Rechtsstreit um die Kindergeldberechtigung des Klägers für seine Kinder; Fraglicher inländischer Wohnsitz der Kinder im Streitzeitraum im Sinne des § 8 AO

Ein inländischer Wohnsitz im Sinne des § 8 AO liegt in der Regel nicht mehr vor, wenn ein Kind auf unbestimmte Zeit im Heimatland der Familie bei Verwandten untergebracht ist, dort die Schule besucht und nur während der Ferienzeiten im Inland ist. Denn nach der Lebenserfahrung dient der Auslandsaufenthalt in diesen Fällen nicht vorrangig Ausbildungszwecken, sondern der Festigung der Bindung mit der Heimat der Eltern und dem Einleben in die dortigen Verhältnisse. Es kommt in der Regel zu einer Verwurzelung im Ausland und einer entsprechenden Lockerung der familiären und sozialen Bindungen im Inland. Der Umstand, dass ein Elternteil und die Kinder deutsche Staatsangehörige sind, kann zwar darauf hindeuten, dass die Familie ihre Zukunft in Deutschland sieht. Diese indizielle Wirkung entfällt indes, wenn - wie hier - durch lange Aufenthalte im Heimatland und die Aufgabe der bisherigen, familiengerechteren Wohnung die Gesamtumstände für eine Aufgabe des inländischen Wohnsitzes sprechen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 8;

Tatbestand