Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Dezember 2020 - 7 P EK 1/20 - aufgehoben, soweit darin der Verwaltungsrechtsweg für das abgetrennte Verfahren - 7 P EK 2/20 - für unzulässig erklärt und dieser Rechtsstreit an das Oberlandesgericht Naumburg verwiesen wird.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt zurückverwiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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