Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19. Oktober 2018 rechtswidrig war.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin zu 1., die Kassenärztliche Bundesvereinigung, und der Kläger zu 2., der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, wenden sich als Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses für die vertragsärztliche Versorgung nach § 87 SGB V gegen eine im Zuge der Rechtsaufsicht ergangene Beanstandungsverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit (
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