BFH - Beschluss vom 13.10.2021
I R 37/18
Normen:
KStG § 8b Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 597
BFH/NV 2022, 536
DB 2022, 1360
DStR 2022, 542
DStRE 2022, 438
FR 2022, 405
Vorinstanzen:
FG München, vom 17.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 273/18

Reduzierung eines vortragsfähigen GewerbeverlustsSteuerfreistellung hinsichtlich einer Aktienveräußerung (vorliegend verneint)Finanzunternehmen im Sinne des KStG

BFH, Beschluss vom 13.10.2021 - Aktenzeichen I R 37/18

DRsp Nr. 2022/4027

Reduzierung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts Steuerfreistellung hinsichtlich einer Aktienveräußerung (vorliegend verneint) Finanzunternehmen im Sinne des KStG

Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 17.04.2018 – 12 K 273/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.