Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 5. Februar 2010 -
Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe wird aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
3Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
4Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin die ihr im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
A.
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