FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.09.2023
6 K 6060/20
Normen:
GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d);

Reichweite der Gewerbesteuerbefreiung bzgl. der Zinserträge, Zinsaufwendungen und Verluste aus der Veräußerung von Anlagevermögen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2023 - Aktenzeichen 6 K 6060/20

DRsp Nr. 2023/16257

Reichweite der Gewerbesteuerbefreiung bzgl. der Zinserträge, Zinsaufwendungen und Verluste aus der Veräußerung von Anlagevermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Reichweite der Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20 d) Gewerbesteuergesetz - GewStG - bezogen auf Zinserträge, Zinsaufwendungen und Verluste aus der Veräußerung von Anlagevermögen in den Streitjahren 2013 bis 2015.

Die Klägerin ist eine im Jahr 2005 gegründete und im Handelsregister des Amtsgerichts B... zum Aktenzeichen HRB ... eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gegenstand laut Handelsregister das Betreiben von Hauskrankenpflegediensten, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte ist.