FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.10.2007
4 K 292/04
Normen:
EStG § 3c ; EStG § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 290

Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2007 - Aktenzeichen 4 K 292/04

DRsp Nr. 2008/623

Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Ist die Veräußerung eines Mietobjekts nicht steuerbar, sind die in engem Zusammenhang mit der Veräußerung angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd zu berücksichtigten. Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen.

Normenkette:

EStG § 3c ; EStG § 9 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Reparaturaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.