Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16.12.2016 - Gz.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei beginnend mit dem 1.11.2016 über den Betrag von € 3.110,70 brutto (der sich aus € 979,32 brutto und € 2.131,38 brutto zusammensetzt) hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 172,26 brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei einen Betrag von € 649,68 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von jeweils € 54,14 brutto seit dem 2.7.2015, 2.8.2015, 2.9.2015, 2.10.2015, 2.11.2015, 2.12.2015, 2.1.2016, 2.2.2016, 2.3.2016, 2.4.2016, 2.5.2016 und 2.6.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei einen Betrag in Höhe von € 689,04 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von jeweils € 172,26 brutto seit dem 2.7.2016, 2.8.2016, 2.9.2016 und 2.10.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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