Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 - Gz.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01.05.2016 über den Betrag von 898,32 € hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 5,92 € zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 53,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von je 5,92 € mit Ablauf des jeweiligen Monatsersten beginnend mit dem 01. August 2015 und endend mit dem 01. April 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 58/100 und die Beklagte zu 42/100 zu tragen.
Die Revision wird nur für die Beklagte zugelassen.
Die klagende Partei verlangt eine höhere Anpassung ihrer Betriebsrente ab dem 1. Juli 2015.
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