Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einer Verlagstätigkeit und einer "Verwaltungsselbsthilfe-Tätigkeit", die Höhe der Werbungskosten aus der Tätigkeit als Lehrer so wie die Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften.
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