FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.1998
2 K 215/98
Fundstellen:
DB 1999, 877
EFG 1999, 327

Reparaturaufwendungen vor Selbstnutzung der Wohnung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1998 - Aktenzeichen 2 K 215/98

DRsp Nr. 2001/2617

Reparaturaufwendungen vor Selbstnutzung der Wohnung

Zu den nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die Aufwendungen für Schönheitsreparaturen, die der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses vertragswidrig nicht getragen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung im Anschluß an die Arbeiten vom Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Tatbestand:

Streitig ist, ob nach Auszug des Mieters angefallene Instandsetzungsaufwendungen für die später eigengenutzte Wohnung als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden können.