Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 4. Dezember 2017, soweit es ihn betrifft,
a)im Fall A. III. 4. der Urteilsgründe (unerlaubtes Betreiben eines Versicherungsgeschäfts bezüglich des Produkts "Flex. ") und, soweit er wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 21 Fällen verurteilt worden ist, aufgehoben. Insoweit wird der Angeklagte freigesprochen; in diesem Umfang hat die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen; die Gesamtgeldstrafe entfällt;
b)im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Betruges in zwei Fällen und der Beihilfe zur unbefugten Geschäftstätigkeit schuldig ist;
c)im Ausspruch über die im Fall A. III. 3. der Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe und die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben.
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