Das Finanzgericht hatte die Klage des Klägers und Rechtsbehelfsführers (Kläger) wegen Einkommensteuer 1984 bis 1990 und 1992 als unbegründet abgewiesen; die Einspruchsentscheidungen vom 23. Juni 1998 seien nicht nichtig. Mit seinem Begehren macht der Kläger die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|