BFH - Beschluß vom 22.09.2000
XI B 104/99
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;

Revisionsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde: Postulationsfähigkeit

BFH, Beschluß vom 22.09.2000 - Aktenzeichen XI B 104/99

DRsp Nr. 2000/10111

Revisionsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde: Postulationsfähigkeit

Zum Vertretungserfordernis durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Das Finanzgericht hatte die Klage des Klägers und Rechtsbehelfsführers (Kläger) wegen Einkommensteuer 1984 bis 1990 und 1992 als unbegründet abgewiesen; die Einspruchsentscheidungen vom 23. Juni 1998 seien nicht nichtig. Mit seinem Begehren macht der Kläger die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend.