EuGH - Urteil vom 17.10.2002
Rs C-339/99
Normen:
Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249, S. 25) in der Fassung der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und desKönigreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (ABl. 1994, C 241, S. 21, und ABl. 1995, L 1, S. 1) Art. 4 Abs. 1 Buchstabe c Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 448
Vorinstanzen:
Verwaltungsgerichtshof (Österreich) - Beschluss vom 01.09.1999,

Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer - Erhöhung des Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien - Bei der Beteiligung eines neuen Gesellschafters am Kapital gezahlte Beiträge - Von der Muttergesellschaft des neuen Gesellschafters gezahlte Beiträge - An die Tochtergesellschaften der ihr Kapital erhöhenden Gesellschaft gezahlte Beiträge - Noch nicht gezahlte Beiträge

EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - Aktenzeichen Rs C-339/99

DRsp Nr. 2004/8484

Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer - Erhöhung des Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien - Bei der Beteiligung eines neuen Gesellschafters am Kapital gezahlte Beiträge - Von der Muttergesellschaft des neuen Gesellschafters gezahlte Beiträge - An die Tochtergesellschaften der ihr Kapital erhöhenden Gesellschaft gezahlte Beiträge - Noch nicht gezahlte Beiträge

[Energie Steiermark Holding AG gegen Finanzlandesdirektion für Steiermark] 1. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff Einlagen jeder Art finanzielle Beiträge erfasst, die eine Muttergesellschaft an eine Kapitalgesellschaft, die ihr Kapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht, leistet, damit diese von einer Tochtergesellschaft der genannten Muttergesellschaft erworben werden können.