BFH vom 31.05.1995
I S 2/95
Fundstellen:
GmbHR 1996, 223

Rohgewinnbezogene Tantieme als vGA

BFH, vom 31.05.1995 - Aktenzeichen I S 2/95

DRsp Nr. 1997/8369

Rohgewinnbezogene Tantieme als vGA

Ob eine rohgewinnbezogene Tantieme wie eine Umsatztantieme grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden kann, ist ernstlich zweifelhaft.

Tatbestand:

I. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist unter I R 9/95 die vom Finanzgericht (FG) Köln zugelassene und von der Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) eingelegte Revision gegen das Urteil des FG wegen Körperschaftsteuer 1988 anhängig. Zu der Revision hat die Klägerin mit Schreiben vom 16. Januar 1995 beantragt, die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Körperschaftsteuerbescheides zu verfügen. Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin ist eine im Jahre 1985 mit einem Stammkapital von 200000 DM gegründete GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland.

Im Streitjahr 1988 waren an der Klägerin A und B mit je 50 v.H. beteiligt. Beide Gesellschafter waren auch zu Geschäftsführern der Klägerin bestellt. Es bestanden Geschäftsführerverträge vom 1. Juli 1987. Danach hatten A und B Anspruch auf ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 43 v.H. des Rohgewinns. Dies entspricht auch einem Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 3. August 1987.