1. Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 und 2000 vom 08.08.2007 wird ohne Sicherheitsleistung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt bzw. aufgehoben.
2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller 80 %, der Antragsgegner 20 % zu tragen.
4. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
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